Nun begab es sich aber, dass die Trägerin der Winterjacke auf eine Reise ging und ihr die Kapuze beim Tragen der Jacke eher hinderlich war. Also war die Trägerin höchst begeistert festzustellen, dass sich die Kapuze mittels eines Reissverschlusses von der Jacke trennen ließ, was sie dann auch sofort in Angriff nahm. Die Kapuze wanderte in den Koffer, die Jacke durfte sich das nächtliche Wien anschauen

Als alle drei, Trägerin, Jacke und Kapuze, wieder daheim waren, stellte die Trägerin fest, dass sie am Abend der Heimreise zu müde war, noch den Koffer auszupacken. Also vertagte sie das auf den nächsten Tag, warf morgens den Koffer aufs Bett, öffnete ihn, um die notwendigen Dinge zu entnehmen und beschloss ansonsten, den Koffer erst abends vollständig auszupacken.
Als die Trägerin dann abends nach Hause kam, der Schock im Schlafzimmer: Überall auf dem Boden lagen kleine abgerissene Fetzen des Kunstpelzes, die Kapuze selbst war - verschwunden



Erst sehr viel später kam der Trägerin Gatte und überreichte ihr die ein Stockwerk tiefer im Wohnraum ohnmächtig daliegend aufgefundene Kapuze

Diese wurden zwar leider nicht der Tat überführt, aber das Gericht sah ihre Schuld aufgrund der Indizienbeweise trotzdem als erwiesen an.